Ermäßigungen und Zuschüsse

Falls das Land NRW zusätzliche Finanzmittel bewilligt, können in Veranstaltungen der Familienbildungsstätte Gebührenermäßigungen bis 50% für Personen ab 16 Jahren erteilt werden, sofern diese zum nachfolgend genannten Personenkreis gehören:

  • Familien mit Bezug von Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Familien mit Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitende und ihre Familien
  • Familien mit Bezug von Bildung- und Teilhabeleistungen
  • Familien mit Wohngeld-Bezug gemäß WoGG
  • Familien, die einen Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG erhalten
  • in Ausbildung befindliche Elternteile
  • Ein-Eltern-Familien
  • Familien mit drei oder mehr Kindern
  • Familien mit Einwanderungsgeschichte
  • Familien, in denen Menschen mit längerfristigen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leben
  • Vom Strafvollzug betroffene Familien

Kinder und Jugendliche aus Familien, die eine der nachfolgenden Leistungen erhalten, sind berechtigt eine Münsterlandkarte zu erhalten. Über die Münsterlandkarte werden monatlich 15 EUR für Bildung und Teilhabe bewilligt, die zum Beispiel für Eltern-Kind-Kurse oder Kinderkurse genutzt werden können.

  • Leistungsbezug nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Eltern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes erhalten zur Geburt jeden Kindes einen Familiengutschein in Höhe von 50,00 EUR, der bei uns eingelöst werden kann. Der Gutschein ist gültig für Angebote, die das Zusammenleben in der Familie fördern und zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern beitragen. Kursangebote, für die der Gutschein gültig ist, sind z. B. PEKiP, Wasserspaß, Krabbelmäuse, Kids fit und aktiv, Musik für Kleinkinder, Erste Hilfe am Kind, Elterntrainings oder pädagogische Vorträge. Ob der Familiengutschein für eine spezielle Veranstaltung gültig ist, erfragen Sie bitte im Einzelfall.

Eltern, die in der Stadt Borken und im Kreis Coesfeld leben, erhalten nach der Geburt jeden Kindes einen Gutschein. Als dort ortsfremder Bildungsträger sind wir auf diesen Gutscheinen nicht als Kooperationspartner benannt, wir dürfen sie aber dennoch annehmen und gutschreiben. Sprechen Sie uns also gerne an.

Der Ahauser Familienpass kann für fast alle Kurse und Seminare im GKF – Gesundheit für Kind und Familie in Ahaus eingesetzt werden. Sie erhalten dann einen Nachlass der Gebühren um 50%. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, wenn Sie Inhaber:in eines Familienpasses der Stadt Ahaus sind.

Um ehrenamtliches Engagement zu würdigen, kann die Ehrenamtskarte NRW beim JFB mit einer zwanzigprozentigen Ermäßigung auf alle Veranstaltungen angerechnet werden. Ausgenommen sind Internatsveranstaltungen.

Sie wollen bei uns oder bei einem anderen Bildungsträger einen Kurs besuchen, der Ihnen beruflich von Nutzen ist? Dann können Sie dafür unter Umständen eine staatliche Förderung von bis zu 50% (bis zu 500,00€)  der Kosten erhalten.

  • Individueller Bildungsscheck für Privatpersonen: Viele Erwerbstätige, manche Selbstständige und auch Berufsrückkehrer/innen bekommen Zuschüsse für eine berufliche Weiterbildung, wenn sie diese selbst bezahlen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Die Beantragung der Förderung ist relativ unkompliziert. Es werden einige Unterlagen benötigt. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass der Bildungsscheck spätestens einen Tag vor Beginn des Kurses ausgestellt und beim Bildungsträger eingereicht wird. Unter dem folgenden Link finden Sie eine Beschreibung der Kriterien, die Privatpersonen bzw. Kleinunternehmen erfüllen müssen:

Allgemeine Informationen zum Bildungsscheck NRW und unter www.bildungsscheck.nrw.de

Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW

Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS)
  Weidenstr. 2, 48683 Ahaus
  02561 699-0
  beratung@bbs-ahaus.de
www.bbs-ahaus.de

EWIBO GmbH - Entwicklungs- u. Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt
  Adenauerallee 59, 46399 Bocholt
  02871 21765-0
  info@ewibo.de
  www.ewibo.de

Kreishandwerkerschaft Coesfeld
  Borkener Straße 1, 48653 Coesfeld
  025 41/94 56-0
  info@kh-coesfeld.de
  www.kh-coesfeld.de

Weitere Beratungsstellen in der Region und NRW finden Sie hier.
 

Ein Tipp: Wenn Sie sich für eine konkrete Fort- oder Weiterbildung entschieden haben, sollten Sie den Bildungsträger um eine unverbindliche Platzreservierung bitten und ihn informieren, dass Sie etwas Zeit benötigen für die Beantragung des Bildungsschecks.